Sozialpädagogische Beratung
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| Frau Ulrike Bünner | Sozialpädagogin | 70947-24 |
Die Sozialpädagogin berät die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, die Lehrerinnen und Lehrer und die Schulleitung bei Erziehungs-, Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, sowie bei der Konzeption und Durchführung von Aktivitäten, die dem vorbeugen.
Die Sozialarbeit ist intergraler bestandteil der Bildungs-und Erziehungsarbeit des Systems Gesamtschule und vollzieht sich im Team mit allen Beratungsträgern.
Die Sozialpädagogin unterstützt die Arbeit im gleichen Sinne wie Beratungslehrer/-innen. Schulsozialarbeit setzt konstruktive Prozesse in Gang und kann Änderung bewirken. Dies erfordert die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Die Schwerpunkte der Beratungstätigkeit liegen im 5./6. Jahrgang und im 7./8. Jahrgang. Hier arbeitet sie mit der jeweiligen Abteilungsleitung zusammen. Grundsätzlich ist die Sozialpädagogin aber für alle Jahrgangsstufen ansprechbar.
Tragendes Prinzip aller Maßnahmen und Angebote in Rahmen der Schulsozialarbeit ist die freiwillige Inanspruchnahme.
Die Einzelfallberatung unterliegt der Schweigepflicht.

